Wohnung Vkls 2


36 Rue de la Résistance - 56440 LANGUIDIC


Wohnung 30 m²

4 personnes

1 chambre

1 salle de bains
WiFi
Télévision
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Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen

V
Nous parlons
Sofortbestätigung

Allgemeine Information
Haustiere werden nicht akzeptiert
Arrivée : 16:00 - 00:00
Départ : 06:00 - 10:00
Kostenloser Wlan
Nichtraucher
Fernsehen
Bettwäsche
Handtücher

Parking public sur place gratuit
Gelegen in Languidic, 18 km von Messegelände Lorient und 21 km von Bahnhof Lorient, bietet die Unterkunft Vkls 2 Übernachtungsmöglichkeiten mit Annehmlichkeiten wie kostenlosem WLAN und einem Flachbild-TV. Diese Ferienwohnung ist 50 km von Kongresszentrum Le Chorus und 50 km von Bahnhof Vannes entfernt.

Diese Ferienwohnung besteht aus 1 Schlafzimmer, einem Wohnzimmer, einer voll ausgestatteten Küche mit einem Kühlschrank und einer Kaffeemaschine sowie 1 Badezimmer mit einer Dusche. In dieser Ferienwohnung werden Handtücher und Bettwäsche angeboten.

Football Club Lorient liegt 22 km von der Unterkunft Vkls 2 entfernt, während Bahnhof Plouharnel 36 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Lorient Bretagne Sud, 26 km von der Unterkunft Vkls 2 entfernt.
Apartment mit 1 Schlafzimmer (4 Personen)

Ferienwohnung von 30 m²
Fernsehen
Waschmaschine
Schrank
Sitzecke
Sofa
Schlafsofa
Holz-/Parkettboden
Toiletten
Toilettenpapier
Bettwäsche
Reinigungsmittel
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 Doppelbett

Wohnzimmer :
1 Schlafsofa

Badezimmer
Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt.
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder bis einschließlich 3 Jahre übernachten kostenlos, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.


In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.