Wohnung Résidence Le village de la Plage : 100m Plage !


Rue des Martrois - 14640 VILLERS-SUR-MER


Wohnung 26 m²

4 Personen

1 Zimmer

1 Badezimmer
Haustiere sind erlaubt
Fernsehen
Terrasse
Fügen Sie Ihre Daten hinzu, um den Preis zu erhalten
Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen

R
Kontaktsprache
Sofortbestätigung

Allgemeine Information
Ankunft : 14:00 - 19:00
Abfahrt : 10:00 - 11:00
Garten
Nichtraucher
Bar
Terrasse
Fernsehen
Nichtraucher Zimmer

Parkplatz öffentlich in der Nähe kostenlos
Aktivitäten
Strand
Die Unterkunft Résidence Le village de la Plage: 100m Plage! mit einem Garten und einer Bar ist gelegen in Villers-sur-Mer, 400 m von West Beach und 500 m von Strand Villers-sur-Mer sowie 1,3 km von Goblins entfernt. Diese Ferienwohnung ist 6,6 km von Promenade des Planches und 6,9 km von SNCF-Bahnhof Trouville-Deauville entfernt.

Diese Ferienwohnung hat eine Terrasse, 1 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank und einem Ofen. Es gibt einen Flachbild-TV.

Rennbahn Deauville-Clairefontaine liegt 5,5 km von der Unterkunft Résidence Le village de la Plage: 100m Plage! entfernt, während Casino Barrière Deauville 6,2 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Deauville, 11 km von der Unterkunft Résidence Le village de la Plage: 100m Plage! entfernt.
Apartment mit 1 Schlafzimmer (4 Personen)

Ferienwohnung von 26 m²
Terrasse
Fernsehen
Kinder-/Babybetten
Bügeleisen
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 Doppelbett

Wohnzimmer :
1 Schlafsofa

Haustiere sind erlaubt (ohne Aufpreis).
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder bis einschließlich 3 Jahre übernachten kostenlos, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.


In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Von einem privaten Gastgeber geführt