Le p'tit Québécois


2 Impasse des Thuyas - 86120 LES TROIS MOUTIERS


Ferienhaus 90 m²

6 Personen

2 Zimmern

1 Badezimmer
Wlan
Fernsehen
Terrasse
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Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
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L
Kontaktsprache
Sofortbestätigung

Allgemeine Information
Ankunft : 15:00 - 18:00
Abfahrt : 08:00 - 11:00
Kostenloser Wlan
Nichtraucher
Terrasse
Fernsehen

Parkplatz privat vor Ort kostenlos
Die Unterkunft Le p'tit Québécois in Les-Trois-Moutiers bietet Übernachtungsmöglichkeiten mit kostenlosem WLAN und ist 26 km von Burg Chinon, 31 km von Château des Réaux und 35 km von Bahnhof Saumur entfernt. 21 km von Schloss Montsoreau entfernt gelegen bietet die Unterkunft eine Terrasse und kostenlose Privatparkplätze.

Dieses Ferienhaus ist versehen mit 2 Schlafzimmern, einer Küche mit einem Kühlschrank und einem Ofen, einem Flachbild-TV, einem Sitzbereich und 1 Badezimmer, ausgestattet mit einer Dusche.

Schloss Ussé liegt 36 km von der Unterkunft Le p'tit Québécois entfernt, während Schloss Azay-le-Rideau 46 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Poitiers-Biard, 63 km von der Unterkunft Le p'tit Québécois entfernt.
Haus mit 2 Schlafzimmern (6 Personen)

Ferienhaus von 90 m²
Unabhängige Unterkunft
Terrasse
Separater Eingang
Fernsehen
Waschmaschine
Schrank
Wäscheständer
Sitzecke
Sofa
Schlafsofa
Fliesen-/Marmorboden
Toilettenpapier
Reinigungsmittel
Wohneinheit im Erdgeschoß
Essplatz im Freien
Gartenmöbel
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 Doppelbett

Zimmer 2 :
1 Doppelbett

Wohnzimmer :
1 Schlafsofa

Badezimmer
Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt.
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder bis einschließlich 3 Jahre übernachten kostenlos, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.


In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Von einem privaten Gastgeber geführt