Il Frutteto 50


Regione Fornaci 50 - 17037 ORTOVERO (Ligurie, Italien)


Villa 55 m²

5 personnes

1 chambre

1 salle de bains
Animaux acceptés
WiFi
Télévision
Fügen Sie Ihre Daten hinzu, um den Preis zu erhalten
Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen

I
Nous parlons
Sofortbestätigung
Lizenznummer : 009045-LT-0009

Gesundheitsinformationen

Diese Einrichtung hat zusätzliche Gesundheits- und Hygienemaßnahmen getroffen, um einen ruhigen Aufenthalt zu gewährleisten.
Allgemeine Information
Arrivée : 16:00 - 20:00
Départ : 10:00
Kostenloser Wlan
Garten
Nichtraucher
Fernsehen
Bettwäsche
Handtücher

Parking privé sur place gratuit
Parkhaus
Gelegen in Ortovero, nur 23 km von Grotte di Toirano entfernt, bietet die Unterkunft Il Frutteto 50 Übernachtungsmöglichkeiten mit kostenlosem WLAN. 14 km von Alassio tourist's port entfernt gelegen bietet die Unterkunft einen Garten und kostenlose Privatparkplätze.

Diese Villa mit einer Veranda / Patio und Gartenblick verfügt über 1 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, einen TV, eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank und einem Ofen sowie 1 Badezimmer mit einer Dusche. In dieser Villa werden Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung gestellt.

Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Genua Cristoforo Colombo, 86 km von der Unterkunft Il Frutteto 50 entfernt.
Villa mit Gartenblick (5 Personen)

Villa von 55 m²
Separater Eingang
Fernsehen
VOD (ex. Netflix)
Ventilator
Waschmaschine
Bettwäsche
Gartenmöbel
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 Einzelbett
,
1 großes Doppelbett

Wohnzimmer :
1 Schlafsofa

Badezimmer
Ausblick
Gartenblick
Haustiere sind erlaubt (ohne Aufpreis).
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kein Kinderbett verfügbar.
Kein Zustellbett verfügbar.


Karten für die Buchung akzeptiert
Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.