en Ringlihof


1 Katzentalweg - 79289 HORBEN (Baden-Wurttemberger, Deutschland)


2 Ferienwohnung
60 und 63 m²

4 und 5 Personen
(total 9 Personen)
Wlan
Fernsehen
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Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen

F
Kontaktsprache
Online seit Oktober 2023
Sofortbestätigung

Allgemeine Information
Ankunft : 15:00 - 18:00
Abfahrt : 08:00 - 11:00
Kamin
Grill
Kostenloser Wlan
Garten
Nichtraucher
Fernsehen

Parkplatz privat vor Ort kostenlos
Aktivitäten
Wanderpfade
Die in Horben in der Region Baden-Württemberg gelegene Unterkunft Ferienwohnungen Ringlihof bietet kostenloses WLAN, Grillmöglichkeiten, einen Garten und kostenlose Privatparkplätze. Die Sehenswürdigkeit Freiburger Münster ist in 11 km Entfernung zu erreichen.

Jede Wohneinheit ist eingerichtet mit einer voll ausgestatteten Küche mit einer Herdplatte, einem Sitzbereich, einem Flachbild-TV sowie einem eigenen Badezimmer mit einer Dusche.

Wenn Sie die Gegend erkunden möchten, finden Sie in der Umgebung Möglichkeiten zum Wandern.

Die Sehenswürdigkeit Hauptbahnhof Freiburg (Breisgau) liegt 11 km von der Unterkunft Ferienwohnungen Ringlihof entfernt, während die Sehenswürdigkeit Messe Freiburg 14 km von der Unterkunft entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg, 74 km von der Unterkunft Ferienwohnungen Ringlihof entfernt.
Apartment mit 2 Schlafzimmern (4 Personen)

Ferienwohnung von 60 m²
Fernsehen
Schrank
Sitzecke
Sofa
Toiletten
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 großes Doppelbett

Zimmer 2 :
1 großes Doppelbett

Badezimmer
Ausblick
Gartenblick
Apartment mit 3 Schlafzimmern (5 Personen)

Ferienwohnung von 63 m²
Balkon
Fernsehen
Schrank
Sitzecke
Sofa
Toiletten
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 großes Doppelbett

Zimmer 2 :
1 Schlafsofa

Zimmer 3 :
2 Einzelbetten

Badezimmer
Ausblick
Gartenblick
Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt.
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kein Kinderbett verfügbar.
Kein Zustellbett verfügbar.


In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.