Bilocale Lorena


12 Via E. Pocar - 57033 MARCIANA MARINA (Tuscany, Italien)


Wohnung 50 m²

3 Personen

1 Zimmer

1 Badezimmer
Haustiere sind erlaubt
Fernsehen
Terrasse
Fügen Sie Ihre Daten hinzu, um den Preis zu erhalten
Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen

B
Kontaktsprache
Sofortbestätigung
Lizenznummer : 049011LTN0212

Allgemeine Information
Ankunft : 16:00 - 00:00
Abfahrt : 07:00 - 10:00
Nichtraucher
Terrasse
Fernsehen
Nichtraucher Zimmer

Aktivitäten
Strand
Die Unterkunft Bilocale Lorena verfügt über Gartenblick und einen Balkon, ungefähr 600 m von Marciana Marina Beach entfernt. Villa San Martino sind weniger als 15 km von dieser Ferienwohnung.

Diese Ferienwohnung bietet eine Terrasse sowie Bergblick, 1 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, einen Flachbild-TV, eine gut ausgestattete Küchenzeile sowie 1 Badezimmer mit einem Bidet und einer Dusche. Für zusätzlichen Komfort kann die Unterkunft Handtücher und Bettwäsche gegen Aufpreis bieten.

Fenicia Beach liegt 1 km von der Unterkunft Bilocale Lorena entfernt, während Gondelbahn Monte Capanne 6 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Pisa, 147 km von der Unterkunft Bilocale Lorena entfernt.
Apartment mit 1 Schlafzimmer (3 Personen)

Ferienwohnung von 50 m²
Doppelhaushälfte
Terrasse
Balkon
Fernsehen
Kinder-/Babybetten
Waschmaschine
Schrank
Wäscheständer
Sitzecke
Sofa
Schlafsofa
Toiletten
Küche
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 großes Doppelbett

Wohnzimmer :
1 Schlafsofa

Badezimmer
Ausblick
Bergblick
Gartenblick
Haustiere sind erlaubt (ohne Aufpreis).
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kinder bis einschließlich 3 Jahre übernachten kostenlos, wenn sie in einem verfügbaren Kinderbett schlafen.
Zustellbetten oder Babybetten sind nur auf Anfrage verfügbar und müssen von der Unterkunft bestätigt werden.
Zuschläge werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen separat direkt bei der Einrichtung bezahlt werden.


In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.