3 Bed-Stone Barn in Couze-et-Saint-Front


La Ferme du Peytavit - 24150 COUZE ET SAINT-FRONT


Ferienhaus 150 m²

6 Personen

3 Zimmern

3 Badezimmer
Haustiere sind erlaubt
Privates Schwimmbad
Wlan
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Erwachsene
1
Kinder
-
Alter der Kinder
Zimmern
-
Schließen

3
Kontaktsprache
Sofortbestätigung

Allgemeine Information
Ankunft : 16:00
Abfahrt : 10:00
Kostenloser Wlan
Garten
Nichtraucher
Fernsehen
Bettwäsche
Handtücher

Parkplatz privat vor Ort kostenlos
Parkplätze an der Straße

Aktivitäten
Schwimmbad
Die Unterkunft Stunning 3 Bed-Stone Barn in Couze-et-Saint-Front verfügt über Gartenblick und Übernachtungsmöglichkeiten mit einer Veranda / Patio und einer Kaffeemaschine, ungefähr 21 km von Bahnhof Bergerac entfernt. Dieses Ferienhaus verfügt über einen eigenen Pool, einen Garten und kostenlose Privatparkplätze.

Dieses Ferienhaus umfasst 3 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer und 3 Badezimmer mit einem Haartrockner und einer Badewanne. In diesem Ferienhaus werden Handtücher und Bettwäsche angeboten.

Golfplatz Château Les Merles liegt 9,3 km von der Unterkunft Stunning 3 Bed-Stone Barn in Couze-et-Saint-Front entfernt, während Höhle Gouffre de Proumeyssac 26 km entfernt ist. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Bergerac, 20 km von der Unterkunft Stunning 3 Bed-Stone Barn in Couze-et-Saint-Front entfernt.
Ferienhaus (6 Personen)

Ferienhaus von 150 m²
Kamin
Grill
Separater Eingang
Fernsehen
Kinder-/Babybetten
Hochstuhl
Waschmaschine
Bügeleisen
Sitzecke
Toiletten
Toilettenpapier
Bettwäsche
Gartenmöbel
Wasserkocher
Kaffeemaschine
Toaster
Mikrowellen
Kochplatten
Geschirrspüler
Kühlschrank
Backofen
Bettzeug
Zimmer 1 :
1 großes Doppelbett

Zimmer 2 :
1 großes Doppelbett

Zimmer 3 :
1 extragroßes Doppelbett

Badezimmer
Aktivitäten
Privater Pool
Ausblick
Gartenblick
Haustiere sind erlaubt (ggf. gegen Aufpreis).
Aufgenommen werden Kinder jeden Alters.
Kein Kinderbett verfügbar.
Kein Zustellbett verfügbar.


Karten für die Buchung akzeptiert
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.